ANMELDUNG FÜR VABO

Es können nur Bewerbungen von Jugendlichen mit Wohnsitz im Landkreis Emmendingen berücksichtigt werden, die im laufenden Schuljahr (Beginn: 1. August) das 16. Lebensjahr vollenden (16. Geburtstag) und nicht älter als 18 Jahre sind.

Falls noch Schulplätze frei sind, können in Ausnahmefällen Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden, die bis zum Ende des Schuljahres das 20. Lebensjahr vollenden (20. Geburtstag).

Allerdings hat die Beschulung der minderjährigen Jugendlichen Vorrang.

Anmeldeformulare finden Sie im Download-Bereich.