Die SMV macht das graue Schulleben bunter. Sporttag im Freibad, Skitag in den Alpen, Fastnachtsfeier im Schulfoyer … alles Aktionen, die es ohne unsere engagierte SMV nicht geben würde. Euch stört irgendetwas an der Schule, Ihr könnt es aber nicht ändern. Die SMV kann es vielleicht.

Wozu SMV?
Laut § 62 und 69 Schulgesetz darf die SMV (Schülermitverwaltung) in Baden Württemberg (BW)

  • sich an der Gestaltung des Schullebens beteiligen und
  • die Interessen der Schüler an der Schule vertreten und durch Entsendung des Schulsprechers zum Landesschülerbeirat die Interessen aller Schüler in ganz BW vertreten.

Wer ist die SMV?
Nach § 66 Schulgesetz wählt der so genannte Schülerrat, bestehend aus allen Klassensprechern auf demokratische Weise den Schülersprecher und den Stellvertreter. Schülersprecher und Stellvertreter dürfen dabei auch weiblich sein. Alle zusammen sind die SMV.

Nach § 68 Schulgesetz dürfen auch 1-3 so genannte Verbindungslehrer gewählt werden, die die SMV unterstützen.